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  • 24.01.2012 · Erledigtes Verfahren · KStG § 2 Nr 1 · I R 5/10

    Beschränkte Steuerpflicht, Steuersatz, Europarecht, Verdeckte Gewinnausschüttung

    Letzte Änderung: 24. Januar 2012, 12:36 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr

    Welchem Steuersatz ist das zu versteuernde Einkommen der Betriebsstätte einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft zu unterwerfen? Welche tatsächlichen und rechtlichen Aspekte sind für die Bestimmung des Steuersatzes maßgeblich? Verdeckte Gewinnausschüttungen durch Werbung für ein von einer Schwestergesellschaft vermarktetes Produkt? Inwieweit sind Managementvergütungen als angemessen anzusehen, wenn diese von der beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft an die Geschäftsführer ihrer mittelbaren Gesellschafter gezahlt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 5/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 9.12.2009 12 K 8172/06 B, 12 K 8174/06 B

    Normen: KStG § 2 Nr 1, EG Art 43, EG Art 48, KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 36 Abs 2 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 24.08.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger