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  • 05.05.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 · VII R 3/10

    Abrechnungsbescheid, Steuerbescheinigung, Zahlungsverjährung, Anrechnungsverfügung, Ermessen

    Letzte Änderung: 5. Mai 2011, 02:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2010, 10:59 Uhr

    Änderung der Anrechnungsverfügung wegen nachträglicher Versagung der Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer.
    Muss die Finanzbehörde innerhalb der durch die Bekanntgabe der Steuerfestsetzung in Lauf gesetzten Zahlungsverjährungsfrist die Argumente vortragen, die gegen die Richtigkeit der Anrechnung sprechen?
    Hätte das FA bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigen müssen, dass der Kläger die Ausstellung falscher Unterlagen nicht "erwirkt" hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 3/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 8.12.2009 15 K 6030/06 B

    Normen: AO § 218, AO § 130 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger