22.03.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 3 Abs 9a Nr 2 · V R 17/10
Aufwendungen, Betriebsausflug, Betriebsveranstaltung
Letzte Änderung: 22. März 2011, 11:14 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2010, 10:59 Uhr
Sind Aufwendungen für Betriebsausflüge als Zuwendungen sonstiger Leistungen an das Personal für dessen privaten Bedarf gemäß § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG 1999 steuerbar, wenn ein überwiegend betriebliches Interesse des Arbeitgebers nicht anzunehmen ist, weil die Aufwendungen pro Teilnehmer und Veranstaltung ca. 200 € bis 250 € betragen sowie keine besonderen Umstände vorliegen, die die Zuwendung der Betriebsveranstaltung als geboten erscheinen lassen (Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 17/10
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 6.5.2010 5 K 3950/07 U
Normen: UStG 1999 § 3 Abs 9a Nr 2, UStR 2000 Abschn 12, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 6, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 Buchst a
Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger