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  • 22.03.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 3 Abs 9a Nr 2 · V R 17/10

    Aufwendungen, Betriebsausflug, Betriebsveranstaltung

    Letzte Änderung: 22. März 2011, 11:14 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2010, 10:59 Uhr

    Sind Aufwendungen für Betriebsausflüge als Zuwendungen sonstiger Leistungen an das Personal für dessen privaten Bedarf gemäß § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG 1999 steuerbar, wenn ein überwiegend betriebliches Interesse des Arbeitgebers nicht anzunehmen ist, weil die Aufwendungen pro Teilnehmer und Veranstaltung ca. 200 € bis 250 € betragen sowie keine besonderen Umstände vorliegen, die die Zuwendung der Betriebsveranstaltung als geboten erscheinen lassen (Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 17/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 6.5.2010 5 K 3950/07 U

    Normen: UStG 1999 § 3 Abs 9a Nr 2, UStR 2000 Abschn 12, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 6, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger