26.01.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · III R 29/10
Kindergeld, Berufsausbildung, Praktikum
Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 09:42 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2010, 10:59 Uhr
Ist ein jeweils einwöchiges Praktikum während eines Zeitraums von 14 Monaten als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn das Kind ansonsten keiner Tätigkeit nachgeht? Ist im vorliegenden Fall eine Berufsausbildung zu verneinen, weil dem Kind im Praktikum weder unter praktischer noch theoretischer Anleitung die für die Ausübung des angestrebten Berufs wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 29/10
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 3.3.2010 10 K 3312/08
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: V R 60/10
Rechtsmittelführer: Verwaltung