24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 1 · X R 8/10
Versicherungsvertreter, Rückstellung, Erfüllungsrückstand, Nachbetreuung
Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:37 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2010, 10:43 Uhr
Rückstellung eines Versicherungsvertreters für Nachbetreuungskosten: Kann ein Versicherungsvertreter aufgrund der Verpflichtung zur Pflege von Versicherungsverträgen, für die er nur - einmalige - Abschlussprovisionen erhalten hat, Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands bilden?
Revision FA: Stellt die Nachbetreuung laufender Versicherungsverträge für den Versicherungsvertreter keine wirtschaftlich wesentliche Verpflichtung dar?
Revision Kläger: Ist der Höhe nach ein Nachbetreuungsaufwand von zwei Stunden je Wirtschaftsjahr und Vertrag gerechtfertigt? Erforderliche Einholung eines Sachverständigengutachtens?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 8/10
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 25.2.2010 6 K 1571/07
Normen: EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 1 S 1, AO § 162
Erledigt durch: Urteil vom 19.07.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger