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  • 22.09.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a · IV R 12/10

    Schiff, Tonnagebesteuerung, Veräußerung, Hilfsgeschäft, Veräußerungsgewinn, Kürzung

    Letzte Änderung: 22. September 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2010, 10:43 Uhr

    Darf eine Einschiffsgesellschaft, die ihr bestelltes Schiff vor Fertigstellung und vor Antragstellung veräußert hat, zur Tonnagebesteuerung optieren, da die Anschaffung und Veräußerung des Schiffes Hilfsgeschäfte im Sinne des § 5a EStG sind, oder scheitert die Option daran, dass tatsächlich kein Schiffsbetrieb unterhalten wurde? Ist der Gewinn aus der Veräußerung des Schiffs hilfsweise als begünstigter Veräußerungsgewinn festzustellen, der auch der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG unterfällt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 12/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 2.2.2010 2 K 147/08

    Normen: EStG § 5a, EStG § 16 Abs 1, GewStG § 9 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 03.04.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger