21.10.2010 · Erledigtes Verfahren · FGO § 56 · VI R 3/10
Wiedereinsetzung, Revisionsbegründungsfrist, Büroversehen, Entfernungspauschale, Fahrzeitersparnis, Handwerkerleistung, Haushalt
Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 11:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2010, 10:40 Uhr
Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch Büroversehen.
Kann bei einer Zeitersparnis von ca. fünf Minuten die tatsächlich benutzte längere Strecke als "offensichtlich verkehrsgünstiger" bei der Berechnung der Entfernungspauschale zu Grunde gelegt werden?
Ist bei der Überarbeitung von Zimmertüren der Teil der Leistung, der in der Schreinerwerkstatt durchgeführt wird, als (im Haushalt erbrachte) Handwerkerleistung i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG anzusehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 3/10
Vorinstanz: Finanzgericht München 14.7.2009 13 K 55/08
Normen: FGO § 56, FGO § 120 Abs 2 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4, EStG § 35a Abs 2 S 2
Erledigt durch: Beschluss vom 09.06.2010, unzulässig.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger