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  • 29.08.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a · IV R 6/10

    Personengesellschaft, Anteilsveräußerung, Wirksamkeit, Vertrag, Anfechtung

    Letzte Änderung: 29. August 2013, 19:01 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2010, 10:40 Uhr

    Ist ein vom Veräußerer nachträglich angefochtener Vertrag über die Veräußerung eines Kommanditanteils nach § 41 AO als wirksam anzusehen, weil keine (erfolgreichen) rechtlichen Schritte unternommen wurden, um die Unwirksamkeit des Vertrages feststellen zu lassen, oder nimmt der Veräußerer weiterhin am Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung teil?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 6/10

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 26.6.2008 1 K 1454/07 EFG 2008, 1802

    Normen: AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 41 Abs 1 S 1, BGB § 138

    Erledigt durch: Urteil vom 16.05.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger