Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.07.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 · VIII R 13/10

    Abgrenzung, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbliche Einkünfte, Vervielfältigungstheorie, Aufteilung, Billigkeit

    Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:06 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr

    Erzielt ein als Insolvenzverwalter tätiger Rechtsanwalt, der zwei bzw. später drei Rechtsanwälte, einen Betriebswirt sowie Steuerfachgehilfen und Rechtsanwaltsfachangestellte zur Erbringung von nicht nur untergeordneten Zuarbeiten beschäftigt, aufgrund der im Rahmen des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG anwendbaren Vervielfältigungstheorie gewerbliche Einkünfte oder übt er eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus ? Kann eine Aufteilung der Insolvenzverwaltertätigkeit in einen anwaltlichen und einen insolvenzverwaltenden Teil erfolgen ? Zurückprojizierung des bei der Annahme gewerblicher Einkünfte entstehenden Gewerbesteueraufwands aus Billigkeitsgründen gemäß §§ 184 Abs. 2 Satz 2, 163 AO in das Jahr der Gewerbesteuerentstehung ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 13/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 21.1.2010 14 K 575/08 G,Zerl

    Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 3, EStG § 15 Abs 2, AO § 184 Abs 2, AO § 163

    Erledigt durch: Urteil vom 15.12.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger