21.07.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 · VIII R 13/10
Abgrenzung, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbliche Einkünfte, Vervielfältigungstheorie, Aufteilung, Billigkeit
Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:06 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr
Erzielt ein als Insolvenzverwalter tätiger Rechtsanwalt, der zwei bzw. später drei Rechtsanwälte, einen Betriebswirt sowie Steuerfachgehilfen und Rechtsanwaltsfachangestellte zur Erbringung von nicht nur untergeordneten Zuarbeiten beschäftigt, aufgrund der im Rahmen des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG anwendbaren Vervielfältigungstheorie gewerbliche Einkünfte oder übt er eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus ? Kann eine Aufteilung der Insolvenzverwaltertätigkeit in einen anwaltlichen und einen insolvenzverwaltenden Teil erfolgen ? Zurückprojizierung des bei der Annahme gewerblicher Einkünfte entstehenden Gewerbesteueraufwands aus Billigkeitsgründen gemäß §§ 184 Abs. 2 Satz 2, 163 AO in das Jahr der Gewerbesteuerentstehung ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 13/10
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 21.1.2010 14 K 575/08 G,Zerl
Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 3, EStG § 15 Abs 2, AO § 184 Abs 2, AO § 163
Erledigt durch: Urteil vom 15.12.2010, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger