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  • 22.11.2010 · Erledigtes Verfahren · EGV 800/99 Art 52 Abs 4 · VII R 47/09

    Ausfuhrerstattung, Rückforderung, Handelsübliche Qualität

    Letzte Änderung: 22. November 2010, 12:34 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung für Rindfleisch wegen fehlerhaft ausgeführter BSE-Pflichttests.
    Kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Rindfleisch von BSE-freien Rindern stammte, wenn das Fleisch in einem nicht zugelassenen Labor auf BSE getestet worden ist?
    Muss sich der Ausführer zurechnen lassen, dass der Amtsveterinär ein nicht zugelassenes Labor mit der Durchführung der vorgeschriebenen BSE-Tests beauftragt hat mit der Folge, dass die handelsübliche Qualität der Ausfuhrware nicht nachgewiesen worden ist, oder gilt hier eine Beweiserleichterung zugunsten des Ausführers?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 47/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 16.12.2008 4 K 124/06

    Normen: EGV 800/99 Art 52 Abs 4, EGV 800/99 Art 21

    Erledigt durch: Urteil vom 24.08.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung