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  • 21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 · IV R 50/05

    Betriebsaufspaltung, Personengesellschaft, Sonderbetriebsvermögen, Insolvenz, Betriebsaufgabe

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Werden Wirtschaftsgüter, die im Wege einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung einer Betriebspersonengesellschaft überlassen wurden, nach Wegfall der personellen Verflechtung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Betriebsgesellschaft unmittelbar notwendiges Sonderbetriebsvermögen I bei der Betriebsgesellschaft, wenn sie dort zur Abwicklung des Betriebs genutzt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 50/05

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 12.8.2003 8 K 116/02

    Normen: EStG § 15, EStG § 4 Abs 1, EStG § 16 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 30.08.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger