26.01.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 70 Abs 4 · III R 7/10
Kindergeld, Grenzbetrag, Prognose, Rückwirkung, Aufhebung
Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 09:38 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr
Überschreitung des Grenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: Kann die Kindergeldfestsetzung auch dann rückwirkend nach § 70 Abs. 4 EStG aufgehoben werden, wenn schon bei der Prognoseentscheidung eine Grenzbetragsüberschreitung feststand? Oder kommt hier vielmehr nur die Änderung/Aufhebung nach § 70 Abs. 3 EStG wegen eines materiellen Fehlers ex nunc in Betracht? War die Familienkasse wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben an der Rückforderung des Kindergeldes gehindert?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 7/10
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 27.11.2008 1 K 143/08
Normen: EStG § 70 Abs 4, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70 Abs 3
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 46/10
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger