23.06.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 Abs 1 · IV R 45/05
Landwirtschaft, Bodenschatz, Teilwertabschreibung, Gewillkürtes Betriebsvermögen, Privatvermögen
Letzte Änderung: 23. Juni 2008, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Kann der Kläger einen Kaufpreis, den er beim Erwerb von seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugeordneten Grundstücken für einen darin befindlichen Bodenschatz aufgewendet hat, als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abschreiben, nachdem sich herausgestellt hat, dass das Sandvorkommen wertlos ist? Sandvorkommen als selbständiges Wirtschaftsgut? Sandvorkommen als gewillkürtes Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder als Privatvermögen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 45/05
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 17.6.2003 15 K 322/01
Normen: EStG § 13 Abs 1, EStG § 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 7 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 24.01.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger