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  • 22.09.2010 · Erledigtes Verfahren · MinöStG § 25a · VII R 37/09

    Mineralölsteuer, Vergütung, Erstattung, Verjährung, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Wiedereinsetzung

    Letzte Änderung: 22. September 2010, 11:23 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2010, 13:14 Uhr

    Wird mit der Einreichung des Antrags auf vollständige Vergütung der Mineralölsteuer nach § 25 Abs. 1 MinöStG konkludent die Vergütung nach § 25a MinöStG mit beantragt?
    Entsteht der Vergütungsanspruch nach § 25a MinöStG erst mit der Antragstellung, mit der Folge, dass die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Kalenderjahres der wirksamen Antragstellung zu laufen beginnt?
    Hindert der Einspruch gegen die Ablehnung der Vergütung nach § 25 Abs. 1 MinöStG den Ablauf der Festsetzungsfrist für den gesamten Vergütungsanspruch hinsichtlich der MinöSt?
    Wäre wegen Festsetzungsverjährung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da die Behörde schuldhaft gehandelt hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 37/09

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 24.6.2009 7 K 178/07

    Normen: MinöStG § 25a, AO § 171 Abs 3a, AO § 89

    Erledigt durch: Urteil vom 08.06.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger