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  • 21.10.2010 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 14 Abs 1 · V R 67/09

    Rechnungsberichtigung, Rechnung, Abrechnungspapier, Erlass, Organschaft

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 11:10 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2010, 13:14 Uhr

    Erstattung von im Organkreis der Klägerin zu Unrecht in Rechnung gestellter und -ohne korrespondierenden Vorsteuerabzug- abgeführter Umsatzsteuer, durch Berichtigung (Neufestsetzung) gemäß § 14c UStG bzw. Erlass.
    1. Stellen Abrechnungspapiere innerhalb eines Organkreises Rechnungen i.S. von § 14 Abs. 1 UStG dar?
    2. Sind innerhalb eines Organkreises erstellte Abrechnungspapiere berichtigungsfähig, wenn dort zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 67/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 25.11.2009 1 K 250/06

    Normen: UStG 1993 § 14 Abs 1, UStG 2005 § 14c, EGRL 112/2006 Art 203

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger