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  • 24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 152 Abs 3 · IX R 43/09

    Verspätungszuschlag, Jahresfrist

    Letzte Änderung: 24. August 2010, 11:22 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2010, 11:48 Uhr

    Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer - Kann der Verspätungszuschlag auch noch nach Ablauf einer Jahresfrist gesondert (also unabhängig von der Steuer) festgesetzt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 43/09

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 24.2.2009 12 K 249/08

    Normen: AO § 152 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 13.04.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger