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  • 21.10.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 Nr 1 · IX R 28/09

    Immobilienfonds, Einkünfteerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Sonderabschreibung, Totalüberschussprognose, Mündliche Verhandlung, Gerichtsbescheid

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 11:14 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2010, 11:48 Uhr

    Einkünfteerzielungabsicht bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds - Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht auf Gesellschafterebene bei Bejahung der Überschusserzielungsabsicht auf Gesellschaftsebene - Erforderlichkeit des Nachweises eines von Beginn an feststehenden Finanzierungskonzepts - Umfang der Überschussprognose - Einbeziehung der Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz in die Totalüberschussprognose bei der Berechnung des Totalüberschusses einer auf die Dauer von mindestens 15 Jahre angelegten Vermietung - Ist der einmal (vor Erlass des Gerichtsbescheids) erklärte Verzicht des Klägers auf mündliche Verhandlung für das gesamte Verfahren bindend und nicht widerruflich und kann deshalb das FG nach Erlass eines Gerichtsbescheids trotz Antrags auf mündliche Verhandlung ohne mündliche Verhandlung entscheiden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 28/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 25.11.2008 17 K 846/06 F

    Normen: EStG § 21 Abs 1 Nr 1, FGO § 90 Abs 2, FGO § 119 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 11.05.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger