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  • 27.02.2018 · Nachricht · Vermietungseinkünfte

    Überschusserzielungsabsicht bei Nutzung einer Immobilie als Ferienwohnung und zeitweise durch mehrmonatige Zeitmietverträge

    | Nach § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben. Das gilt nicht, wenn eine Immobilie in einem Feriengebiet zeitweise für einen oder mehrere Tage als Ferienwohnung und zeitweise durch mehrmonatige Zeitmietverträge an feste Mieter vermietet wird. Es muss stattdessen anhand einer konkreten Überschussprognose festgestellt werden, ob der Steuerpflichtige mit Überschusserzielungsabsicht handelt (FG Sachsen 6.3.17, 6 K 1304/14, Rev. BFH IX R 37/17, ). |