21.11.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 1 · IV R 45/09
Gutschein, Rabatt, Verbindlichkeit, Rückstellung
Letzte Änderung: 21. November 2012, 13:56 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2010, 11:48 Uhr
Hat ein Dienstleistungsunternehmen im Hinblick auf in der Vorweihnachtszeit an Kunden ausgegebene Ermäßigungsgutscheine, die dem Kunden bei Inanspruchnahme einer weiteren Dienstleistung im Januar/Februar des Folgejahres einen Preisnachlass einräumen, eine Verbindlichkeit oder hilfsweise eine Rückstellung zu passivieren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 45/09
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 24.8.2009 9 K 547/05
Normen: EStG § 5 Abs 1, HGB § 247 Abs 1, HGB § 249 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 19.09.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger