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  • 21.11.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 1 · IV R 45/09

    Gutschein, Rabatt, Verbindlichkeit, Rückstellung

    Letzte Änderung: 21. November 2012, 13:56 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2010, 11:48 Uhr

    Hat ein Dienstleistungsunternehmen im Hinblick auf in der Vorweihnachtszeit an Kunden ausgegebene Ermäßigungsgutscheine, die dem Kunden bei Inanspruchnahme einer weiteren Dienstleistung im Januar/Februar des Folgejahres einen Preisnachlass einräumen, eine Verbindlichkeit oder hilfsweise eine Rückstellung zu passivieren?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 45/09

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 24.8.2009 9 K 547/05

    Normen: EStG § 5 Abs 1, HGB § 247 Abs 1, HGB § 249 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.09.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger