21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 · VII R 46/09
Rückforderung, Einkommensteuer, Erstattung, Leistungsempfänger
Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:21 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2010, 10:10 Uhr
Rückforderung von Einkommensteuererstattung bei (nachträglich) getrennt veranlagten Ehegatten.
Ist bei Ehegatten nur der Ehegatte Leistungsempfänger i.S.des öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO, dem die Erstattung tatsächlich zugeflossen ist?
Ist § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG bei einem Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO anwendbar?
Darf das FA im Jahr 2006 ohne vorherige Nachfrage, eine Einkommensteuererstattung für die Jahre 1996 bis 1998, nach zwischenzeitlich beantragter getrennter Veranlagung der Ehegatten, auf ein letztmalig im Jahr 2000 benanntes Konto überweisen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 46/09
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 31.8.2009 11 K 4162/07
Normen: AO § 37 Abs 2, AO § 218 Abs 2, EStG § 26, EStG § 26b, EStG § 36 Abs 4
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger