22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · BierStG § 2 Abs 2 · VII R 44/09
Biersteuer, Steuersatz, Gesetzgebungsverfahren
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2010, 10:10 Uhr
Ist das Haushaltsbegleitgesetz 2004 nicht aufgrund eines verfassungsgemäßen Gesetzesverfahrens (Überschreitung der Kompetenzen des Vermittlungsausschusses in Verkennung der Grundsätze des Demokratieprinzips, des Prinzips der Öffentlichkeit der parlamentarischen Debatte sowie der Rechte der Abgeordneten) zustande gekommen?Verstoßen die fehlenden Übergangsvorschriften bezüglich der Biersteuersätze gegen den Vertrauensschutz?
Das Verfahren ist durch Beschluss vom 15. Februar 2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 5/11 ausgesetzt.
Nach Entscheidung des BVerfG wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen VII R 10/19 (VII R 44/09) wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 44/09
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 05.08.2009 7 K 1262/04
Normen: BierStG § 2 Abs 2, BierStG § 1 Abs 1, GG Art 38
Erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 15.02.2011) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger