21.07.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 63 Abs 1 · III R 77/09
Kindergeld, Wohnsitz, Inland, Ausland
Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2010, 10:10 Uhr
Besteht ein Kindergeldanspruch für das in der Ukraine geborene Kind auch vor dessen Einreise, wenn sich das Neugeborene unfreiwillig noch im Ausland aufhält? Muss sich das Kind selbst in der inländischen Wohnung der Eltern befinden, um einen Wohnsitz zu begründen, oder teilt ein Kind vor seiner erstmaligen Einreise in das Inland den inländischen Wohnsitz seiner Mutter, wenn es innerhalb angemessener Zeit dorthin verbracht wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 77/09
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 15.10.2008 3 K 13/2007
Normen: EStG § 63 Abs 1, EStG § 62 Abs 1 Nr 2a, AO § 8
Erledigt durch: Urteil vom 07.04.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger