24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · V R 42/09
Vorsteuerabzug, Absicht, Zuordnung, Steuererklärung
Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr
1. Erfordert der Bezug eines Gegenstandes, der sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen ist, bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit eine sofortige Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des Leistungsbezugs zum Unternehmen, wenn er insgesamt dem Unternehmen zugeordnet werden soll?
2. Hat dies durch Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs in der erstmöglichen Steuererklärung, der Umsatzsteuervoranmeldung, zu erfolgen (hier: keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen im Dezember bzw. im Oktober des folgenden Jahres)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 42/09
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 13.8.2009 16 K 463/07
Normen: UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG 1999 § 10 Abs 4 S 1 Nr 2, UStG 1999 § 3 Abs 9a Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 07.07.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger