24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 14 Abs 1 · II R 58/09
Erbschaftsteuer, Vorschenkung, Ausland, Vorerwerb, Anrechnung
Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:25 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr
In welchem Umfang ist ausländische Schenkungsteuer anzurechnen, wenn ein Erwerber in einem ausländischen Staat mit seinem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen wurde und bei der Berechnung der deutschen Schenkungsteuer für den Erwerb des Auslandsvermögens Vorschenkungen berücksichtigt wurden, für die ebenfalls jeweils ausländische Schenkungsteuer entrichtet wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 58/09
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 23.4.2009 9 K 47/07
Normen: ErbStG § 14 Abs 1, ErbStG § 21, ErbStG § 1 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 07.09.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger