22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · BewG § 79 · II R 55/09
Einheitswert, Ermittlung, Umbau, Dachgeschoss
Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr
Einheitsbewertung auf den 1. Januar 2003:
Hat der Dachgeschossumbau zu neuem Wohnraum geführt, oder wurde lediglich bereits bestehender Wohnraum instand gesetzt? Ist das vor dem Jahre 1895 errichtete Wohnhaus durch den Dachgeschossausbau so wesentlich verändert worden, dass es bei Anwendung des Mietspiegels nicht mehr mit Gebäuden des ursprünglichen Baujahrs vergleichbar ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 55/09
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 30.10.2008 1 K 102/05
Normen: BewG § 79, BewG § 80, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 04.05.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger