21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · RennwLottG § 17 S 3 · II R 47/09
Lotteriesteuer, Erhebung, Doppelerfassung, Zuständigkeit
Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr
Festsetzung von Lotteriesteuer auf Absprungerträge und Lagerlosverkäufe. Handelt es sich bei Doppelzahlungen auf den Lospreis (Lose, die an den Lotterieeinnehmer zurückgegeben und von diesem weiterveräußert werden) um Entgelt, das der Lotteriesteuer zu unterwerfen ist und wenn ja wurde die Zuständigkeit beachtet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 47/09
Vorinstanz: Finanzgericht München 27.2.2008 4 K 1186/01
Normen: RennwLottG § 17 S 3, AO § 27
Erledigt durch: Urteil vom 08.09.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger