21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb · X R 47/09
Rentenbesteuerung, Leibrente, Erhöhung, Überschussbeteiligung, Ertragsanteil
Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 12:16 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 12:15 Uhr
Besteuerung der Erhöhung einer Leibrente durch Überschussbeteiligung: Sind die einer Überschussbeteiligung dienenden Erhöhungsbeträge nicht Erträge des Rentenrechts, wenn erst eine Mitgliederversammlung über die Verwendung eines Überschusses beschließen muss, obwohl eine Erhöhung der Rentenzahlungen durch eine Überschussbeteiligung von vornherein im Rentenrecht vorgesehen ist. Unterliegt die Überschussbeteiligung als eigenständiges Rentenrecht mit einem gesonderten Ertragsanteil der Besteuerung (gegen R 22.4 Abs. 1 Satz 2 EStR 2008)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 47/09
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 30.9.2009 2 K 124/08
Normen: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb
Erledigt durch: Urteil vom 22.08.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung