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  • 21.10.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 4 · IX R 25/09

    Irrige Beurteilung, Bestimmter Sachverhalt, Widerstreitende Steuerfestsetzung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 11:14 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 12:15 Uhr

    Begriffe "irrige Beurteilung" und "bestimmter Sachverhalt" i.S. von § 174 Abs. 4 AO - Ist der Anwendungsbereich des § 174 Abs. 4 AO trotz vorangegangenem fehlerhaften Einkommensteuerbescheid für 1999 eröffnet, wenn die auf Betreiben des Steuerpflichtigen erfolgte Änderung des Einkommensteuerbescheids für 1998 dazu führt, dass eine widerstreitende Steuerfestsetzung in der Weise vorliegt, dass der Sachverhalt einerseits durch Änderung des Einkommensteuerbescheids 1998 einer zutreffenden Besteuerung zu Gunsten des Klägers zugeführt worden ist, andererseits aber die damit zusammenhängende steuerliche Konsequenz für den Veranlagungszeitraum 1999 nicht gezogen werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 25/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 16.6.2009 2 K 177/08

    Normen: AO § 174 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 11.05.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger