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  • 23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · IV R 57/04

    Landwirtschaft, Betriebsaufgabe, Verpachtung, Parzellierung, Aufgabeerklärung

    Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 17:18 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Zeitpunkt der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes: Besteht das Verpächterwahlrecht auch dann, wenn die zunächst gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche bereits im Jahr 1965 von den Eltern des Steuerpflichtigen an verschiedene Pächter parzellenweise verpachtet worden ist und der Steuerpflichtige im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die verpachteten Flächen im Jahr 1982 übernommen und diese Pachtverhältnisse fortgeführt hat mit der Folge, dass auch in diesen Fällen eine ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung erforderlich ist oder wurde der landwirtschaftliche Betrieb bereits in 1965 aufgegeben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 57/04

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.9.2004 16 K 4939/02 E EFG 2005, 947

    Normen: EStG § 13, EStG § 14, EStG § 21

    Erledigt durch: Urteil vom 08.03.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger