24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · IV R 35/09
Landwirtschaft, Nutzungswertbesteuerung, Entnahme, Altenteilerwohnung, Freibetrag, Bestandskraft
Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:29 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 12:15 Uhr
1. Eröffnet eine durch Nichterklärung von Kapitalerträgen begangene Steuerhinterziehung die Möglichkeit, rückwirkend die Nutzungswertbesteuerung für Wohngebäude des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens abzuwählen, oder ist insoweit Teilbestandskraft eingetreten?
2. Dokumentiert sich die Entnahme einer Teilfläche aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen dadurch, dass in der Anlage L zur Einkommensteuererklärung die unentgeltliche
Nutzungsüberlassung dieses Ackerlandes an den Sohn des Betriebsinhabers erklärt wurde?
3. Ermöglichten zwei an die Mutter des Betriebsinhabers überlassene Wohnräume eine selbständige Haushaltsführung, so dass es sich um eine Altenteilerwohnung handelte, die steuerfrei entnommen werden konnte?
4. Kann ein Freibetrag für die Abfindung weichender Erben berücksichtigt werden, auch wenn noch nicht feststeht, wer Hoferbe werden soll?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 35/09
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 10.7.2008 11 K 647/06
Normen: EStG § 13, EStG § 14a Abs 4, EStG § 52 Abs 15, AO § 169, AO § 177
Erledigt durch: Urteile vom 03.03.2011 und vom 30.06.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger