11.04.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 4 · IV R 34/09
Feststellung, Änderung, Berichtigung, Ergänzungsbescheid, Steuerabzug, Gewinnausschüttung
Letzte Änderung: 11. April 2013, 11:14 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 12:15 Uhr
Durfte das Finanzamt, nachdem es die Gewinnausschüttung einer GmbH nicht mehr bei der Klägerin, sondern bei einer personenidentischen anderen Personengesellschaft (PG 2) als Betriebseinnahme erfasst hat, und nachdem es auch die -zunächst aus Vereinfachungsgründen bei der Klägerin belassenen- Steuerabzugsbeträge der PG 2 auf ihren Antrag hin zugerechnet hat, die Gewinnfeststellung der Klägerin dahingehend ändern, dass die Steuerabzugsbeträge bei ihr nicht mehr berücksichtigt werden? Ist die erstmalige Feststellung der Steuerabzugsbeträge bei der PG 2 durch einen Ergänzungsbescheid und damit nicht im Wege einer Änderung oder Berichtigung im Sinne von § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO erfolgt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 34/09
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 2.7.2009 11 K 3403/08 F
Normen: AO § 174 Abs 4, AO § 174 Abs 5, AO § 179 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 10.5.2012
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger