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  • 11.05.2011 · Erledigtes Verfahren · EG Art 87 Abs 1 · C-305/09

    Steueranreize, Teilnahme an Auslandsmessen

    Letzte Änderung: 11. Mai 2011, 13:54 Uhr, Aufgenommen: 9. November 2009, 14:33 Uhr

    Kommission gegen Italienische Republik, Klage, eingereicht am 30. Juli 2009, mit dem Antrag,
    - festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2, 3 und 4 der Entscheidung 2005/919/EG der Kommission vom 14. Dezember 2004, Steueranreize zugunsten von Unternehmen, die im Ausland an Messen teilnehmen (bekannt gegeben am 17. Dezember 2004 unter Aktenzeichen KÄ2004Ü 4746) (ABl. L 335 vom 21. Dezember 2005, S. 39), und aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, dass sie nicht fristgemäß alle Maßnahmen ergriffen hat, die notwendig sind, um die mit dieser Entscheidung für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar befundene Beihilferegelung aufzuheben und die aufgrund dieser Regelung gewährten Beihilfen von den Empfängern zurückzufordern;
    - der Italienischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-305/09

    Normen: EG Art 87 Abs 1, EGEntsch 919/2005 Art 2, EGEntsch 919/2005 Art 3, EGEntsch 919/2005 Art 4

    Erledigt durch: Urteil vom 05.05.2011