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  • 03.02.2011 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 73 · C-311/09

    Dienstleistungen im internationalen Straßenverkehr

    Letzte Änderung: 3. Februar 2011, 10:10 Uhr, Aufgenommen: 9. November 2009, 14:31 Uhr

    Kommission gegen Republik Polen, Klage, eingereicht am 4. August 2009, mit dem Antrag,
    - festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 73, 168 und 273 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen hat, dass sie auf die Erbringung von Dienstleistungen im internationalen Straßenverkehr durch Steuerpflichtige, die ihren Sitz oder ständigen Wohnsitz außerhalb Polens haben, Mehrwertsteuer in der in Abschnitt 13 § 35 Nrn. 1, 3, 4 und 5 der Verordnung des Finanzministers vom 27. April 2004 bestimmten Art und Weise erhebt;
    - der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-311/09

    Normen: EGRL 112/2006 Art 73, EGRL 112/2006 Art 168, EGRL 112/2006 Art 273

    Erledigt durch: Urteil vom 06.05.2010