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  • 23.11.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 3 · VIII R 38/09

    Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Ansparrücklage, Existenzgründer

    Letzte Änderung: 23. November 2011, 14:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2009, 15:42 Uhr

    Kann ein Steuerbescheid, in dem die Auflösung einer Ansparrücklage wegen Existenzgründereigenschaft nach § 7 g Abs. 7 EStG irrtümlich unterblieben ist, nach § 174 Abs. 3 AO geändert werden, wenn das Finanzamt zunächst vom Vorliegen der Existenzgründereigenschaft ausging und sich erst später herausstellt, dass die Rücklage wegen fehlender Existenzgründereigenschaft und unterbliebener Investition bereits nach zwei Jahren hätte aufgelöst werden müssen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 38/09

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 10.6.2009 13 K 624/06

    Normen: AO § 174 Abs 3, EStG § 7g Abs 7

    Erledigt durch: Urteil vom 06.09.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger