Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 125 Abs 1 · IV R 65/01

    Nichtigkeit, Feststellungsbescheid, Betriebsaufgabe, Betriebsverpachtung, Umstrukturierung, Einkünfte

    Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:40 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    1. Nichtigkeit eines Feststellungsbescheids, wenn darin hinsichtlich der Zuordnung der Einkünfte auf eine -nicht beigefügte- Anlage verwiesen wird und die Höhe der auf die einzelnen Gesellschafter entfallenden Einkünfte nur durch Auslegung des Bescheids in Verbindung mit dem zuvor geführten Schriftverkehr und der von den Beteiligten eingereichten Feststellungserklärung ermittelt werden kann?

    2. Zeitpunkt der Betriebsaufgabe einer Personengesellschaft, wenn zunächst die Produktion des Unternehmens eingestellt, die Maschinen veräußert worden sind und ein Großhandel weitergeführt worden ist, das Betriebsgrundstück später -nach zwischenzeitlicher Verpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung- zu einem Supermarkt umgebaut und an eine Supermarktkette verpachtet worden ist und vor dem Streitjahr in den Steuererklärungen stets gewerbliche Einkünfte erklärt worden sind: Zwangsbetriebsaufgabe durch Umbau des Betriebsgebäudes zu Supermarkt oder Betriebsaufgabe erst durch notarielle Auseinandersetzung der Personengesellschaft im Streitjahr?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 65/01

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 3.4.2001 1 K 3426/98 F, 1 K 3427/98 F EFG 2001, 1206

    Normen: AO § 125 Abs 1, AO § 119, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 16 Abs 3, EStG § 15

    Erledigt durch: Urteil vom 08.02.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger