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  • 22.10.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 2 S 1 · III R 59/99

    Kindergeld, Ausländer, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltstitel

    Letzte Änderung: 22. Oktober 2007, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist für den Kindergeldanspruch einer Jugoslawin, die lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist, ein qualifizierter Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsberechtigung, -erlaubnis) nicht erforderlich, wenn Art. 3 des Deutsch-Jugoslawischen-Abkommens über Soziale Sicherheit anzuwenden ist? Bezieht sich dieses Abkommen nur auf Wanderarbeiter und nicht auf Personen, die außerhalb des geregelten zwischenstaatlichen Arbeitnehmeraustausches Aufenthalt in einem Vertragsstaat nehmen (Bürgerkriegsflüchtlinge)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 59/99

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 21.1.1999 10 K 5596/97 Kg EFG 1999, 567

    Normen: EStG § 62 Abs 2 S 1, EStG § 64, SGB 1 § 30 Abs 3 S 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung