21.01.2013 · Erledigtes Verfahren · MinöStG § 4 Abs 1 Nr 3 · VII R 14/09
Mineralölsteuer, Energiesteuer, Erstattung, Vergütung, Luftfahrtunternehmen
Letzte Änderung: 21. Januar 2013, 12:19 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2009, 15:52 Uhr
Erstattung von Mineralölsteuer bzw. Entlastung von der Energiesteuer für den Treibstoff, der im eigenen Luftfahrzeug eines Unternehmens für die Beförderung von Betriebsangehörigen und Kunden sowie bei der Vercharterung zur Beförderung von Personen und Ersatzteilen durch dieses Unternehmen im Jahr 2006 verwendet worden ist.
Handelt es sich bei den durchgeführten Flügen um solche zur gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen i.S. des § 4 Abs. 1 Nr. 3 MinöStG und § 60 Abs. 4 Nr. 2 EnergieStV?
Besteht ein unmittelbarer Vergütungsanspruch aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG -Luftfahrt, mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt- ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 14/09
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 4.3.2009 4 K 3193/08 VM
Normen: MinöStG § 4 Abs 1 Nr 3, MinöStV § 50, EnergieStG § 27, EnergieStV § 60, EGRL 2003/96 Art 14 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung