21.05.2010 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 4 · I R 56/09
Mantelkauf, Wirtschaftliche Identität, Firmenwert, Ertragswert
Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 12:22 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2009, 15:52 Uhr
Verlust der wirtschaftlichen Identität: Ist bei der Beurteilung, ob überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde, ein originärer Firmenwert zu berücksichtigen? Welche (zukünftigen) Erträge sind für die Ermittlung eines Ertragswertes, der unter anderem für die Ermittlung des Firmenwertes herangezogen wird, entscheidend?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 56/09
Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern 20.5.2009 1 K 122/03
Normen: KStG § 8 Abs 4, HGB § 255 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 24.11.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger