21.05.2010 · Erledigtes Verfahren · AuslInvG § 2 · I R 23/09
Ausländische Einkünfte, Gleichheitsgrundsatz, Rechtsstaat, Rückwirkungsverbot
Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 12:21 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2009, 15:52 Uhr
Erfordert die europarechtlich garantierte Niederlassungsfreiheit die Berücksichtigung endgültiger Betriebsstättenverluste im Ansässigkeitsstaat? Steht einer Hinzurechnung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 des Auslandsinvestitionsgesetzes von in Luxemburg freigestellten Gewinnen die Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 4 des Auslandsinvestitionsgesetzes entgegen, weil der Verlustvortrag in Luxemburg auf fünf Jahre begrenzt war und deshalb einige der angelaufenen Verluste dort nicht mehr berücksichtigt werden konnten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 23/09
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 5.2.2009 9 K 654/03
Normen: AuslInvG § 2, EG Art 43, EG Art 48
Erledigt durch: Urteil vom 03.02.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger