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  • 21.05.2010 · Erledigtes Verfahren · AuslInvG § 2 · I R 23/09

    Ausländische Einkünfte, Gleichheitsgrundsatz, Rechtsstaat, Rückwirkungsverbot

    Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 12:21 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2009, 15:52 Uhr

    Erfordert die europarechtlich garantierte Niederlassungsfreiheit die Berücksichtigung endgültiger Betriebsstättenverluste im Ansässigkeitsstaat? Steht einer Hinzurechnung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 des Auslandsinvestitionsgesetzes von in Luxemburg freigestellten Gewinnen die Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 4 des Auslandsinvestitionsgesetzes entgegen, weil der Verlustvortrag in Luxemburg auf fünf Jahre begrenzt war und deshalb einige der angelaufenen Verluste dort nicht mehr berücksichtigt werden konnten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 23/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 5.2.2009 9 K 654/03

    Normen: AuslInvG § 2, EG Art 43, EG Art 48

    Erledigt durch: Urteil vom 03.02.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger