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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG (BFH 17.5.22, VIII R 14/18)

     

    • Berechnung der Überentnahmen i. S. d. § 4 Abs. 4a S. 2 und 3 EStG bei der sinngemäßen Anwendung der Regelungen auf Einnahmenüberschussrechner (BFH 17.5.22, VIII R 38/18)

     

    • Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren (BFH 12.5.22, V R 37/20)

     

    • Kindergeld; Berücksichtigung eines minderjährigen Kindes bei mehr als einjährigem Schulbesuch außerhalb des Gebiets der EU und des EWR (BFH 28.4.22, III R 12/20)

     

    • Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen (BFH 5.4.22, IX R 27/18)

     

    • Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien-GmbH bzw. Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft (BFH 23.3.22, III R 35/20)

     

    • Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumpflanzung (BFH 23.2.22, II R 45/19)

     

    • Zur Ausnahme von der Hinzurechnung ausländischer Betriebsstättenverluste bei einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft (BFH 21.2.22, I R 38/18)
    Quelle: ID 48531750