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  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 70 Abs 4 · III R 94/06

    Kindergeld, Aufhebung, Grenzbetrag, Änderung, Bestandskraft

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Steht der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (BVerfG 2 BvR 167/02) die bestandskräftige rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung entgegen?

    Eröffnet § 70 Abs. 4 EStG eine erweiterte Berichtigungsmöglichkeit im Rahmen der abschließenden Überprüfung nach Ablauf des Jahres bei Abweichung von der Prognoseentscheidung oder ist § 70 Abs. 4 EStG nur bei Änderung tatsächlicher Verhältnisse im Kalenderjahr und nicht bei geänderter Rechtsauffassung anwendbar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 94/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 21.9.2006 12 K 376/06 Kg

    Normen: EStG § 70 Abs 4, EStG § 32 Abs 4 S 2, AO § 173 Abs 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 21.06.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung