21.07.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4a · X R 28/09
Schuldzinsen, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Investition, Überentnahme, Apotheke
Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:19 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr
Kürzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG bei Finanzierung von Umlaufvermögen: Ist keine Kürzung des Schuldzinsenabzugs vorzunehmen, wenn die Finanzierung der erstmaligen Anschaffung des Warenlagers einer erworbenen Apotheke dient. Liegt daher nach dem Sinn und Zweck der Regelung eine Investition des zukünftigen Geschäftsbetriebs und keine Überentnahme vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 28/09
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 27.4.2009 5 K 2038/08
Normen: EStG § 4 Abs 4a
Erledigt durch: Urteil vom 23.03.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger