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  • 21.07.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4a · X R 28/09

    Schuldzinsen, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Investition, Überentnahme, Apotheke

    Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:19 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr

    Kürzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG bei Finanzierung von Umlaufvermögen: Ist keine Kürzung des Schuldzinsenabzugs vorzunehmen, wenn die Finanzierung der erstmaligen Anschaffung des Warenlagers einer erworbenen Apotheke dient. Liegt daher nach dem Sinn und Zweck der Regelung eine Investition des zukünftigen Geschäftsbetriebs und keine Überentnahme vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 28/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 27.4.2009 5 K 2038/08

    Normen: EStG § 4 Abs 4a

    Erledigt durch: Urteil vom 23.03.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger