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  • 21.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3b · VIII R 27/09

    Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Zuschlag, Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerfreiheit, Verdeckte Gewinnausschüttung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2012, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr

    Stellen die dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlten Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfreien Arbeitslohn dar oder sind sie wegen dessen besonderer Vergütungsvereinbarung als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 27/09

    Vorinstanz: Finanzgericht München 22.4.2009 9 K 1680/07

    Normen: EStG § 3b, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 27.03.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger