01.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 16/09
Außergewöhnliche Belastung, Möbel, Gegenwert, Attest, Unterhalt, Ausland, Nachweis
Letzte Änderung: 1. Juni 2012, 14:37 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr
Unter welchen Voraussetzungen können Aufwendungen für die Anschaffung neuer Möbel zur Reduzierung von Asthmabeschwerden als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden?
Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit (Glaubwürdigkeit der amtlichen Unterhaltsbescheinigung) von im Ausland lebenden Eltern zu stellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 16/09
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 23.10.2007 VI 120/2006
Normen: EStG § 33, EStG § 33a Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger