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  • 01.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 16/09

    Außergewöhnliche Belastung, Möbel, Gegenwert, Attest, Unterhalt, Ausland, Nachweis

    Letzte Änderung: 1. Juni 2012, 14:37 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr

    Unter welchen Voraussetzungen können Aufwendungen für die Anschaffung neuer Möbel zur Reduzierung von Asthmabeschwerden als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden?
    Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit (Glaubwürdigkeit der amtlichen Unterhaltsbescheinigung) von im Ausland lebenden Eltern zu stellen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 16/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 23.10.2007 VI 120/2006

    Normen: EStG § 33, EStG § 33a Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger