21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 2 Nr 2 · III R 45/09
Kindergeld, Ausländer, Duldung, Arbeitnehmer
Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:42 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr
Kindergeld für jemenitische Staatsangehörige, deren Aufenthalt gem. § 69 Abs. 3 AuslG lediglich geduldet ist? Liegt die "Berechtigung zur Erwerbstätigkeit" bei einem Aufenthaltstitel mit der Nebenbestimmung, dass die Arbeitsaufnahme nur mit gültiger Arbeitserlaubnis gestattet ist, nur dann vor, wenn die erforderliche Genehmigung bzw. Zustimmung zur Arbeitsaufnahme auch erteilt wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 45/09
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 28.4.2009 13 K 2726/05
Normen: EStG § 62 Abs 2 Nr 2, AuslG § 69 Abs 3, AuslG § 31 Abs 1, AufenthG § 81
Erledigt durch: Urteil vom 27.01.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger