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  • 21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 2 Nr 2 · III R 45/09

    Kindergeld, Ausländer, Duldung, Arbeitnehmer

    Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:42 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr

    Kindergeld für jemenitische Staatsangehörige, deren Aufenthalt gem. § 69 Abs. 3 AuslG lediglich geduldet ist? Liegt die "Berechtigung zur Erwerbstätigkeit" bei einem Aufenthaltstitel mit der Nebenbestimmung, dass die Arbeitsaufnahme nur mit gültiger Arbeitserlaubnis gestattet ist, nur dann vor, wenn die erforderliche Genehmigung bzw. Zustimmung zur Arbeitsaufnahme auch erteilt wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 45/09

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 28.4.2009 13 K 2726/05

    Normen: EStG § 62 Abs 2 Nr 2, AuslG § 69 Abs 3, AuslG § 31 Abs 1, AufenthG § 81

    Erledigt durch: Urteil vom 27.01.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger