24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 78/08
Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Überversorgung, Betriebsaufspaltung, Gesellschafter-Geschäftsführer
Letzte Änderung: 24. August 2010, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr
Ist im Falle einer Betriebsaufspaltung bei der Frage, ob eine Pensionszusage zu einer Überversorgung führt, lediglich auf die Höhe des Gehalts abzustellen, das die die Altersversorgung gewährende (Betriebs-)GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt? Oder sind auch die Tätigkeitsvergütungen, die der Gesellschafter-Geschäftsführer von der Besitzgesellschaft (Personengesellschaft) erhält, in eine Gesamtbetrachtung bezüglich der Überversorgung einzubeziehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 78/08
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.10.2007 6 K 2739/05 K,F
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a
Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung