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  • 21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 2 · IX R 22/09

    Anschaffungskosten, Betriebsvermögen, Anteilsveräußerung, Entnahme, Teilwert

    Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:24 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2009, 13:51 Uhr

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Ist bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG auch dann der Teilwert der zuvor aus dem Sonderbetriebsvermögen II entnommenen Anteile anzusetzen, wenn bei der Entnahme die Besteuerung der im Betriebsvermögen gebildeten stillen Reserven unterblieben ist und die Nachholung der Besteuerung an der zwischenzeitlich eingetretenen Bestandskraft der Gewinnfeststellung scheiterte - Sind bei § 17 EStG die gleichen Grundsätze anzuwenden, wie sie der BFH zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage aufgestellt hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 22/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.5.2009 15 K 2503/07 E

    Normen: EStG § 17 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 13.04.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung