21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 2 · IX R 22/09
Anschaffungskosten, Betriebsvermögen, Anteilsveräußerung, Entnahme, Teilwert
Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:24 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2009, 13:51 Uhr
Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Ist bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG auch dann der Teilwert der zuvor aus dem Sonderbetriebsvermögen II entnommenen Anteile anzusetzen, wenn bei der Entnahme die Besteuerung der im Betriebsvermögen gebildeten stillen Reserven unterblieben ist und die Nachholung der Besteuerung an der zwischenzeitlich eingetretenen Bestandskraft der Gewinnfeststellung scheiterte - Sind bei § 17 EStG die gleichen Grundsätze anzuwenden, wie sie der BFH zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage aufgestellt hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 22/09
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.5.2009 15 K 2503/07 E
Normen: EStG § 17 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 13.04.2010, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung