23.08.2010 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 31/09
Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionsrückstellung, Pension, Gesellschafter-Geschäftsführer
Letzte Änderung: 23. August 2010, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2009, 13:50 Uhr
Pensionsrückstellungen und gezahlte Pensionen als verdeckte Gewinnausschüttungen:
1. Sind künftige gewinnabhängige Bezüge solche Gewinntantiemen, die nach Erteilung der Pensionszusage entstehen?
2. Ist die Anknüpfung der Pension des ausgeschiedenen Geschäftsführers an Gehaltssteigerungen der verbliebenen aktiven Geschäftsführer unschädlich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 31/09
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 18.2.2009 4 K 1243/07
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 03.03.2010.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger