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  • 23.08.2010 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 31/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionsrückstellung, Pension, Gesellschafter-Geschäftsführer

    Letzte Änderung: 23. August 2010, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2009, 13:50 Uhr

    Pensionsrückstellungen und gezahlte Pensionen als verdeckte Gewinnausschüttungen:
    1. Sind künftige gewinnabhängige Bezüge solche Gewinntantiemen, die nach Erteilung der Pensionszusage entstehen?
    2. Ist die Anknüpfung der Pension des ausgeschiedenen Geschäftsführers an Gehaltssteigerungen der verbliebenen aktiven Geschäftsführer unschädlich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 31/09

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 18.2.2009 4 K 1243/07

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 03.03.2010.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger