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  • 22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 3 · X R 26/09

    Ansparabschreibung, Software, Immaterielles Wirtschaftsgut, Bewegliches Wirtschaftsgut

    Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:45 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2009, 15:02 Uhr

    Mögliche Ansparabschreibung für den beabsichtigten Erwerb von Software und Berücksichtigung eines daraus resultierenden Verlustrücktrags: Steuerliche Qualifizierung von Standardsoftwareprogrammen bei einem Systementwickler/-installateur als immaterielle oder materielle und damit einer Ansparabschreibung zugängliche bewegliche Wirtschaftsgüter?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 26/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 17.2.2009 1 K 1171/06

    Normen: EStG § 7g Abs 3, EStG § 10d

    Erledigt durch: Urteil vom 18.05.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung