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  • 22.02.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 · VII R 6/09

    Rückforderung, Leistungsempfänger

    Letzte Änderung: 22. Februar 2010, 11:46 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2009, 15:02 Uhr

    Ist ein Kreditinstitut als Leistungsempfänger einer Steuererstattung anzusehen, wenn das auf den Namen des Steuerpflichtigen geführte Konto zum Zeitpunkt der streitbehafteten Überweisung des FA zwar schon gekündigt aber von der kontoführenden Bank noch nicht abgerechnet und gelöscht worden war?
    War das Kreditinstitut verpflichtet, den nach Kündigung des Girokontos eingehenden Betrag an den Insolvenzverwalter des Kontoinhabers weiterzuleiten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 6/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 4.6.2008 15 K 6215/05 B

    Normen: AO § 37 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 10.11.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger